Rocket Logistics Logo

Barrierefreiheitserklärung für rocketlogistics.de

1. Geltungsbereich

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site rocketlogistics.de, betrie­ben von Rocket eG, Nar­zis­sen­weg 36A, Por­ta West­fa­li­ca.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Rocket Logi­stics ist ein Logis­tik- und Spe­di­ti­ons­part­ner – natio­nal und inter­na­tio­nal. Wir bie­ten Kom­plett- und Teil­la­dun­gen, Mit­nah­me­stap­ler-Trans­por­te, Lager­lo­gis­tik sowie E‑Commerce‑Fulfillment. Die­se Leis­tungs­pa­let­te wird in einem bar­rie­re­frei­en For­mat prä­sen­tiert: struk­tu­rier­ter Text, kla­re Über­schrif­ten, respon­si­ves Design, gut les­ba­re Farb­kon­tras­te und ein­fa­che Navi­ga­ti­on.

3. Erläuterungen zur Nutzung

  • Menü­füh­rung über kla­re und logisch struk­tu­rier­te Haupt- und Unter­sei­ten
  • Kon­takt­auf­nah­me über For­mu­lar: Pflicht­fel­der sind beschrif­tet, Feh­ler­mel­dun­gen sind ver­ständ­lich
  • OneTap‑Toolbar (One Click Acces­si­bi­li­ty) bie­tet frei akti­vier­ba­re Optio­nen wie Schrift­ver­grö­ße­rung, Lese­füh­rer, Tas­ta­tur­na­vi­ga­ti­on und Farb­kon­trast-Set­tings. Optio­nen kön­nen im unte­ren Foo­ter-Bereich der Web­sei­te unter Bar­rie­re­frei­heit vor­ge­nom­men wer­den.

4. Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Unse­re Web­site erfüllt die Anfor­de­run­gen der DIN EN 301 549 sowie der EU-Richt­li­nie 2016/2102 über­wie­gend. Ins­be­son­de­re:

  • Text­in­hal­te sind maschi­nen­les­bar und respon­siv
  • Über­schrif­ten­hier­ar­chie ist logisch struk­tu­riert (H1–H6)
  • For­mu­la­re sind per Tas­ta­tur nutz­bar und mit­tels Screen­rea­der zugäng­lich
  • Mög­lich­kei­ten zur Kon­trast­an­pas­sung und visu­el­len Unter­stüt­zung über OneTap sind vor­han­den
  • Hin­wei­se bei Nicht­aus­fül­len von Ein­ga­be­fel­dern: Wer­den ver­pflich­ten­de Ein­ga­be­fel­der nicht aus­ge­füllt, ergeht ein Hin­weis in Text­form. Die­ser Hin­weis ver­deut­licht, wel­che Infor­ma­ti­on im Ein­ga­be­feld fehlt

Nicht barrierefrei/nur ein­ge­schränkt zugäng­lich:

  • Eini­ge PDF-Doku­men­te sind aktu­ell nicht tags-red­un­dant und daher für Screen­rea­der schwer zugäng­lich.

5. Erstellung der Erklärung

Die­se Erklä­rung wur­de am 16. Juni 2025 erstellt. Sie beruht auf einer inter­nen Prü­fung sowie dem Ein­satz des OneTap-Plug­ins und der Nut­zung von Tools zur auto­ma­ti­sier­ten Bar­rie­re­frei­heits­prü­fung.

6. Feedback & Kontakt

Bar­rie­ren ent­deckt? Mel­de die­se bit­te unter:

7. Zuständige Aufsichtsbehörde

Für die Über­wa­chung der Bar­rie­re­frei­heit auf die­ser Web­site wird eine Auf­sichts­be­hör­de zustän­dig sein.

Aktu­ell ist die­se noch nicht bestimmt.

Sobald eine zustän­di­ge Behör­de ernannt wird, wird die­se hier mit Name und Adres­se ange­ge­ben.

toggle icon